AGBs:

 

Hochzeiten:

-Buchungen für Hochzeitsfotografie mit konkreter Absprache von Terminenmit dem Fotografen sind für beide Parteien verbindlich.

 

Stornierung/Verschiebung:

-Sollte eine Buchung für Hochzeitsfotografie durch die Auftraggeber storniert oder verschoben werden müssen, so ist dies bis 8 Wochen vor dem geplanten Termin ohne Kostenfolge möglich. (Ausgenommen Anzahlungen,               diese bleiben dem Fotografen als Arbeitsausfall Entschädigung

  Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem geplanten Termin sind wie folgt kostenpflichtig:

• Bis 1 Woche vor dem Termin: 50 % der restlichen Auftragssumme.

• Bis 48h vor dem Termin: 70 % der Auftragssumme.

• Weniger als 48h vor dem Termin: 100 % der Auftragssumme.

 Eine Verschiebung des Termins durch den Auftraggeber kann unter Umständen zu einer Stornierung werden, wenn am neuen Termin der Fotograf schon einen anderen Termin hat oder anderweitig den neuen Termin nicht        wahrnehmen kann.

 

Stornierung durch den Fotografen:

Sollte der Fotograf wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, so ist er verpflichtet, die Auftraggeber rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls einen adäquaten Fotografen als Ersatz anzubieten. (Ausgenommen sind  nicht zu beeinflussende Gründe)

Weitergehende Ansprüche können gegenüber dem Fotografen nicht gestellt werden.

 

Copyrights und Persönlichkeitsrechte:

Das Urheberrecht bleibt aus gesetzlichen Gründen immer beim Fotografen.

Die erworbenen Fotos und Datensätze können durch die Auftraggeber zu privaten Zwecken, außer der gewerblichen Form, verwendet werden. Diese aber auch dann nur, mit Nennung und gegebenenfalls Verlinkung des Fotografen! Gewerbliche Verwendung der Bilder bedarf des Einverständnisses von Uta-Felicitas Ott Fotografie und es muss vorher eine Copyright Entgeltung zu gewerblichen Zwecken ausgehandelt werden. Gewerbliche Zwecke können u. A. Werbung sein: z.B. für Braut- Modehäuser, Hotels  oder Journalistische Verwendung wie Storys in Presseerzeugnissen oder im Internet.

Uta-Felicitas Ott Fotografie besitzt das Recht, einzelne Bilder aus den Aufträgen nach vorgängiger Absprache mit den Auftraggebern für das eigene Portfolio oder für Wettbewerbszwecke in gedruckter sowie Elektronischer Form zu verwenden.

Zu den Abzügen der Fotos erhalten Sie alle Fotos auch ich digitaler Form,  die als Abzug enthaltenen bearbeiteten Bilder auf einer CD oder DVD in Form von JPEG Dateien.

 

Archivierung:

Die Auftraggeber sind für die weitere Archivierung der Bilder selber verantwortlich (ziehen von Kopien auf DVD oder CD.)  

Uta-Felicitas Ott Fotografie  ist nicht verpflichtet, Bilder aus den Aufträgen zu archivieren. Bisher wurden alle Aufträge archiviert  in Digitaler Form auf Festplatte und auf CD/DVD.

Eine Aufbewahrungsgarantie besteht aber nicht.

 

Sollten die Auftraggeber nach dem Abschluss eines Auftrages erneut Kopien aus dem Archiv von Uta-Felicitas Ott Fotografie erwerben wollen und sind diese noch vorhanden, so ist die Erstellung von CD’s/DVD’s kostenpflichtig.

Es gelten die vertraglich ausgemachten Preise.

 

Aufpreise können nur durch Auftragsänderungen durch die Auftraggeber, auch in mündlicher Form erfolgen (Längere Anwesenheit des Fotografen fürs Shooting erwünscht, oder nachträglich erteilte Wünsche wie Fotoalbumgestaltung/Erstellung etc.) Änderungen nach Auftragserteilung haben keinen Einfluss auf den ursprünglich Ausgemachten Tarif.

 

Shootings:

 

Copyrights und Persönlichkeitsrechte:

Das Urheberrecht bleibt aus gesetzlichen Gründen immer beim Fotografen.

Die Erworbenen Fotos und Datensätze können durch die Auftraggeber zu privaten Zwecken, außer der gewerblichen Form, verwendet werden. Gewerbliche Verwendung der Bilder bedarf des Einverständnisses von 

Uta-Felicitas Ott Fotografie und es muss vorher eine Copyright Entgeltung zu gewerblichen Zwecken ausgehandelt werden. Gewerbliche Zwecke können u. A. Werbung sein: z.B. für Braut- modehäuser, Hotels etc, oder Journalistische Verwendung wie Storys in Presseerzeugnissen oder im Internet.

Uta-Felicitas Ott Fotografie besitzt das Recht, einzelne Bilder aus den Aufträgen nach vorgängige Absprache mit den Auftraggebern für das eigene Portfolio oder für Wettbewerbszwecke in gedruckter sowie Elektronischer Form zu verwenden.

Zu den Reportagefotos erhalten Sie alle Fotos auch ich digitaler Form,  bearbeitete  Bilder auf einer CD oder DVD in Form von JPEG Dateien.

 

Archivierung:

Die Auftraggeber sind für die weitere Archivierung der Bilder selber verantwortlich (ziehen von Kopien auf DVD oder CD. Uta-Felicitas Ott ist nicht verpflichtet, Bilder aus den Aufträgen zu Archivieren. Bisher wurden alle Aufträge archiviert  in Digitaler Form auf Festplatte und auf CD/DVD. Eine Aufbewahrungsgarantie  besteht aber nicht.

 

Sollten die Auftraggeber nach dem Abschluss eines Auftrages erneut Kopien aus dem Archiv von Uta-Felicitas Ott Fotografie  erwerben wollen und sind diese noch vorhanden, so ist die Erstellung von CD’s/DVD’s kostenpflichtig.

Es gelten die vertraglich ausgemachten Preise.

 

Sollten besprochene Termine von Seiten des Kunden nicht eingehalten werden können ist dies rechtzeitig zu melden und/oder ein neuer Termin auszumachen.

 

Erscheint der Kunde trotz Terminabsprache nicht, ist es dem Fotografen vorbehalten, das gebuchte, nicht abgesagte Shooting in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat dann immer noch die Möglichkeit das Shooting nachzuholen.